Juni 28, 2024

Die E-Rechnung wird Pflicht

Die wichtigsten Grundlagen und Best Practices

Die Bundesregierung plant als Starttermin für die E-Rechnungs-Pflicht den 1. Januar 2025. Ab diesem Tage müssen nach den Plänen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können; für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe nach den Plänen noch ein Jahr mehr Zeit erhalten und damit spätestens ab dem 1. Januar 2026 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden dürfen.

Der ZDH begrüßt die Umstellung auf E-Rechnungen im B2B-Geschäft grundsätzlich. Doch auch wenn die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Rechnungsformate auf lange Sicht eine Entlastung für die Betriebe sei, bedeute das zunächst eine größere Umstellung – und die erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, Geld und Fachpersonal.

Da erfahrungsgemäß viele Firmen solche IT-Projekte auf den letzten Drücker organisieren, könnte das zu einer Überlastung der IT-Dienstleister führen, fürchtet der Verband, „die dann zum Flaschenhals bei der Schaffung der notwendigen IT-Infrastruktur in den Unternehmen und Betrieben werden“. 

Der ZDH hat sich gegenüber der Bundesregierung deshalb mit Erfolg für eine gestaffelte Einführung nach Unternehmensgröße – bemessen am Vorjahresumsatz – eingesetzt, um den Einführungsprozess zu entzerren. Diese Übergangsfrist wird nach aktuellem Stand für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro erweitert. 

Quelle: www.handwerksblatt.de/themen-specials

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 30.06.2024. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

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